Ein zerbrochenes Schild ist am Baumstamm festgenagelt. Eine schwarze Eule und der Schriftzug "Landschaftsschutzgebiet" sind blass zu erkennen.
Dieses Schild weist am Altwilschdorfer Weg auf das Landschaftsschutzgebiet 8 hin.

Umspannwerk Altwilschdorf: Was ist ein Landschaftsschutzgebiet wert?

Bald könnte ein 20 Hektar großes Umspannwerk das Aussehen eines bedeutenden Teils des Dresdner LSG 8 bestimmen. Inwiefern wird das Schutzgebiet in den Planungen berücksichtigt?

Wer im Dresdner Norden oder der Gemeinde Moritzburg lebt, hat bestimmt schon mal etwas von den Waldteichen gehört oder ist selbst schon mal in der umliegenden Umgebung spazieren oder mit dem Rad unterwegs gewesen. Das „Wilschdorf-Rähnitzer Sandhügelland“ mit seinen hügeligen Feldern und kleinen Gehölzinseln ist nicht nur ein beliebtes Naherholungsgebiet für Menschen, sondern wurde auch 1997 als gleichnamiges Landschaftsschutzgebiet begründet1. Damit ist es eines von zehn Landschaftsschutzgebieten innerhalb der Stadtgrenze Dresdens2.

Der Zweck dieses Landschaftsschutzgebiets wurde wie folgt definiert:

Schutzzweck ist … 1.) die Sicherung des Biotopverbundes zwischen dem LSG „Dresdner Heide“, dem LSG „Friedewald und Moritzburger Teichlandschaft“ und dem LSG „Moritzburger Kleinkuppenlandschaft“;

… 4.) die Erhaltung, Sicherung und Entwicklung des wertvollen Kulturraumes insbesondere der Wiesenlandschaften, die Gehölzflächen, die Kleingewässer und die Bachläufe wegen ihrer hohen Bedeutung für die Naherholung und Naturbeobachtung.

Laut der Verordnung sind folgende Handlungen verboten:

[…] wenn dadurch … 4.) das Landschaftsbild nachteilig geändert, oder die natürliche Eigenart der Landschaft auf andere Weise beeinträchtigt […],

… 5.) der Naturgenuß oder der besondere Erholungswert der Landschaft beeinträchtigt wird.

Den derzeitigen Erholungswert können viele Menschen bestätigen, die hier regelmäßig einkehren – zum Beispiel am anliegenden Campingplatz, dem Verein Siedlergemeinschaft Oberer Waldteich e. V.3, dem Prießnitz-Verein Volksgesundheit und dem Verein Siedlung Oberer Waldteich e. V. Viele von ihnen sehen damit ebenso häufig die hier aufgestellten Schilder mit der schwarzen Eule auf gelbem Grund – „Landschaftsschutzgebiet“.

Umso schneller kam deshalb nach Ankündigung durch SachsenNetze, ein Umspannwerk am Altwilschdorfer Weg zu bauen, die Frage auf: Wie geht das, dass solch ein großes Bauvorhaben hier zulässig ist?

Eine asphaltierte Straße schlängelt sich zwischen einem Dickicht und einem Feld entlang, am Horizont erstreckt sich ein Wald über die komplette Breite.
Der Altwilschdorfer Weg führt mitten durch den nördlichen Teil des Landschaftsschutzgebiets. Auf dem gezeigten Feld soll das Umspannwerk entstehen.

Was und warum soll gebaut werden?

SachsenNetze schildert hierzu folgendes auf ihrer Projektwebseite4:

„Zwischen den bestehenden Umspannwerken Streumen und Schmölln wird 50Hertz eine etwa 92 km lange 380-kV-Freileitung – die sogenannte Elbe-Oberlausitz Leitung – errichten“.

„Ein wichtiges Teilprojekt der Elbe-Oberlausitz Leitung ist der Neubau eines Umspannwerkes im Norden Dresdens. Diesen wichtigen Baustein für den Netzausbau in der Region und für die Versorgung der Chipindustrie planen und realisieren 50Hertz und SachsenNetze gemeinsam. Die Inbetriebnahme des Umspannwerkes soll 2030 erfolgen“.

„Damit wird der steigende Energiebedarf gedeckt, der durch Industrie- und Gewerbeansiedlungen sowie durch die Elektrifizierung im Wärme- und Mobilitätsbereich entsteht. Die Anbindung an das Höchstspannungsnetz ist darüber hinaus bedeutend, um den zunehmend regenerativ und dezentral erzeugten Strom zu verteilen“.

Wie groß wird das Bauvorhaben?

Eine Grafik, die die geografischen Grenzen des Landschaftsschutzgebiets 8 bei Dresden zeigt, zusammen mit relevanten Orten wie der zentralen Grünbrücke und dem geplanten Bauvorhaben, welches eine große Fläche des Schutzgebiets einnimmt
Landschaftsschutzgebiet 8 auf einer geografischen Karte; © GeoBasis-DE / BKG 2025 CC BY 4.0; GeoSN, dl-de/by-2-0; Alexander Neuschl CC BY 4.0

Auf der Karte ist gut zu erkennen, dass das betroffene Landschaftsschutzgebiet 8 als Korridor zwischen den drei zuvor benannten Schutzgebieten fungiert (umliegende hellgelbe Flächen5). Dabei bildet die über die S81 verlaufende Grünbrücke den Anschluss zwischen den beiden Teilgebieten, die sonst für Wildtiere durch die S81 gefährlich getrennt würden.

Anhand der Materialien, die SachsenNetze auf ihrer Webseite zur Verfügung stellt, hat sich nach eigenen Messungen ein Flächenbedarf (auf der Karte mit durchgezogener rosa Linie) von etwa 14 Hektar ergeben. Das wären knapp 4 % des ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiets. Auf Nachfrage spricht SachsenEnergie von 20 Hektar. In der Änderung des entsprechenden Flächennutzungsplans werden insgesamt 22,7 Hektar umgewidmet6. Die zum Altwilschdorfer Weg gewandte Grenze der Anlage würde die Straße circa 550 m lang mit etwas Abstand begleiten.

Welche Rolle spielt das Landschaftsschutzgebiet in der Planung?

Laut der Verordnung, in der auch Zweck und Verbote des Landschaftsschutzgebiets festgehalten wurden, besteht nach § 8 die Möglichkeit, einzelne Vorhaben von den Verboten dieser Verordnung zu befreien. Unter dem darin verwiesenen § 53 des Sächsischen Naturschutzgesetzes von 1994 (SächsNatSchG) findet sich folgendes:

Von den Geboten und Verboten dieses Gesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften kann die jeweils zuständige Naturschutzbehörde oder Gemeinde auf Antrag Befreiung gewähren, wenn

  1. die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall
    • a) zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist oder
    • b) zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde oder
  2. überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Befreiung erfordern7

[und gewisse EU-Richtlinien nicht entgegenstehen]

Für dieses Umspannwerk könnte also argumentiert werden, dass es einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit der Bevölkerung beiträgt – damit könnte diese Regelung hier Anwendung finden. Die Stadt Dresden teilt uns auf Anfrage mit:

Für das geplante Umspannwerk ist ein förmliches Befreiungsverfahren von den
Verboten des Landschaftsschutzgebietes erforderlich. Soweit ist die
konkrete Planung noch nicht fortgeschritten, sodass das Verfahren noch
nicht durchgeführt ist.

Seit Montag läuft die Frühzeitige Beteiligung. Nach Beendigung der Frühzeitigen Beteiligung wird ein Umweltbericht erstellt und das Bauvorhaben von der unteren Naturschutzbehörde Dresdens geprüft. Dazu schreibt die Stadt Dresden:

Es ist abzusehen, dass es entsprechende Auflagen (z. B. zur
naturschutzfachlichen Eingriffskompensation und zum Artenschutz) geben
wird.

Auf Nachfrage, ob SachsenEnergie plant, die Flächen möglichst naturnah zu gestalten, teilt deren Pressesprecherin uns mit:

[…] rund 20 Prozent der Oberfläche werden versiegelt. Weitere Flächen, die technisch genutzt werden, werden überwiegend mit Schotterrasen begrünt. Zur Begrünung der übrigen Flächen können wir zum heutigen Zeitpunkt noch keine Aussage treffen, hier sind die Festlegungen und Auflagen abzuwarten, die sich für uns im Genehmigungsverfahren ergeben.

Es ist allerdings zu erwarten, dass am künftigen Standort großflächig Erde umgeschichtet werden wird. Das wird auch in der Begründung der Änderung des Flächennutzungsplans so erwähnt. SachsenEnergie schreibt uns:

Bezüglich der Fläche und ihrer Topographie finden derzeit Vermessungen und Kartierungen statt, danach starten die detaillierten Geländeplanungen. Grundsätzlich ist eine ebene Anordnung für die technischen Anlagen vorteilhaft. Dennoch kann es innerhalb oder zwischen den Anlagen der 50Hertz und SachsenNetze ggf. einen Höhenversatz geben. Verbindlich und abschließend können wir dazu heute noch keine Aussage treffen.

Also: Was ist ein Landschaftsschutzgebiet wert?

Aufs Gesetzliche bezogen: Entsprechend des Sächsischen Naturschutzgesetzes können also sowie Landschafts– als auch Naturschutzgebiete, sobald überwiegende Gründe des Gemeinwohls vorliegen, für entsprechende Baustandorte herangezogen werden. Beide Arten von Gebieten bieten also keinen allumfassenden Schutz vor Veränderungen, sondern sorgen lediglich für umfassendere Auflagen unter Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde.

Auf die vorab durchgeführte Planungsraumanalyse bezogen ist ein Landschaftsschutzgebiet nicht so viel wert wie Naturschutzgebiete, Siedlungs- und Erholungsräume, Gewässerschutzstreifen (Raumwiderstandsklasse I) und auch nicht so viel wie Abstandszonen zu Siedlungs- und Erholungsräumen, europäische Vogelschutzgebiete, Flora-Fauna-Habitat-Gebiete, Naturdenkmäler oder Biotope (Raumwiderstandsklasse II). Denn Landschaftsschutzgebiete reihen sich lediglich in die Raumwiderstandsklasse III mit mittlerer Gewichtung ein. Damit erhalten sie die gleiche Schutzklasse wie eine gewöhnliche Waldfläche.

Auf der folgenden Karte ist zu sehen, dass ein sehr großer Teil der Region im Norden Dresdens bereits mit den Raumwiderstandsklassen I und II (dunkelrot und rot) abgedeckt ist. Somit wurden mit den analysierten Standorten in den Raumwiderstandsklassen III (orange) bereits im Vorhinein wesentliche umweltbezogene Belange berücksichtigt und die niedrigste Raumwiderstandsklasse aufgesucht.

Eine Raumwiderstandskarte zeigt im Dresdner Norden fast ausschließlich rote oder dunkelrote Flächen mit einzelnen orangenen Flächen. Die orangenen Flächen sind mit Kennziffern beschriftet.
Der Vorzugsstandort ergibt sich aus den Flächen mit der niedrigsten Raumwiderstandsklasse. © DTK50; GeoSN, dl-de/by-2-0

Weitere Kriterien, die letztlich zum Standort 8 als Vorzugsstandort geführt haben, sind die Zugehörigkeit zum Dresdner Stadtgebiet und dass die meisten Flurstücke hier bereits im Eigentum der Stadt Dresden sind.

Was ist mit der großen Asphaltfläche bei ESMC?

Für die neue Chipfabrik, die als das größte europäische Bauprojekt in der Halbleiterindustrie8 gilt, wurde für die Dauer der Bauzeit eine Fläche gesucht, auf der Baumaterialien gelagert werden können. Auch hier fiel die Wahl auf ein Flurstück, welches Teil des gleichen Landschaftsschutzgebiets ist. Hierbei wurde ein großer Teil eines Ackers mit Asphalt versiegelt, um Lagerfläche zu schaffen – eine provisorische Ampelkreuzung ermöglicht die Zufahrt der Baustellenfahrzeuge und LKW, die die Materialien transportieren.

Allerdings handelt es sich hierbei laut der Stadt Dresden nur um eine vorübergehende Umwidmung:

Die erteilte naturschutzfachliche Befreiung für die temporäre Nutzung als
Lagerfläche ist u. a. mit der Auflage verbunden, die Fläche nach Abschluss
der Nutzung als landwirtschaftliche Nutzfläche wiederherzustellen
.

  1. https://stadtplan.dresden.de/getimage/image.ashx?w=500&id=1679485&k=6C556872DF9B88B2E83D8D884CE045E3
    ↩︎
  2. https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/naturschutz/Schutzgebiete_nach_Naturschutzrecht.php ↩︎
  3. https://www.openstreetmap.org/way/1188517340 ↩︎
  4. https://www.sachsen-netze.de/wps/portal/netze/cms/menu_main/sachsennetze/ausbau-stromnetz/umspannwerke-netzknoten/umspannwerk-altwilschdorf ↩︎
  5. https://www.umwelt.sachsen.de/ ↩︎
  6. https://www.dresden.de/media/pdf/stadtplanung/offenlagen/2_F12-32_B_Begruendung_Unterschrift-AL61.pdf ↩︎
  7. https://www.umwelt-online.de/regelwerk/natursch/laender/sa/lg_ges.htm ↩︎
  8. https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dresden-radebeul/esmc-chipfabrik-baustelle-industrie-halbleiter-100.html ↩︎

2 Comments

  1. Sandig

    gibt es eine Petition gegen den Bau des Umspannwerkes im Landschaftsschutzgebiet?

    • Alexander Neuschl

      Keine, von der ich wüsste. Auf die Schnelle kann ich bei den e-Petitionen auf dresden.de auch nichts finden.
      Beste Grüße!

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